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Infos zum Thema: Elterngeld

Verfasst von am 6. Januar 2008 – 10:20. 3 Kommentare

Geld

Regelungen Elterngeld:

  • Elterngeld ersetzt das Erziehungsgeld und wird an den Elternteil gezahlt, der nach der Geburt beruflich aussetzt und zu Hause beim Kind bleibt oder zumindest beruflich kürzer tritt.
  • Die Höhe des Elterngelds errechnet sich aus dem bisherigen Nettogehalt des betreuenden Elternteils. Es soll 67 Prozent des Nettogehalts oder maximal 1.800 Euro monatlich betragen. Für Arbeitslose und Menschen, die nicht berufstätig sind – wie zum Beispiel Studenten oder Mütter, die bereits zu Hause sind – ist ein Sockelbetrag von 300 Euro geplant.
  • Dieses Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro wird im Kernzeitraum von zwölf Monaten immer gezahlt, wenn ein Elternteil das Kind betreut, unabhängig davon, ob der Elternteil vorher erwerbstätig war. Das betrifft Transferempfänger ebenso wie Einverdienerfamilien.
  • Das Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige underwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende.
  • Das Elterngeld soll mindestens zwölf Monate gezahlt werden. Wenn sich Mutter und Vater die Erziehungszeit im ersten Jahr teilen (das heißt der andere Elternteil muss ebenfalls mindestens zwei Monate beruflich aussetzen), dann erhöht sich die Bezugsdauer um zwei so genannte “Partnermonate” auf 14 Monate.
  • Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen der vergangenen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist. So soll sichergestellt werden, dass auch befristet Beschäftigte und Selbstständige mit unregelmäßiger Auftragslage angemessen berücksichtigt werden.
  • Bei Familien mit kleinen Einkommen gibt es ein erhöhtes Elterngeld. Ist das zugrunde liegende Nettoeinkommen geringer als 1000 Euro monatlich, wächst der Einkommensersatz bis zu 100 Prozent. Je 20 Euro geringerem Einkommen erhöht sich die Ersatzrate um jeweils ein Prozent.
  • Elterngeld soll eine Lohnersatzleistung sein. Wer mehr als 30 Stunden in der Woche weiterarbeitet, bekommt kein Elterngeld, auch nicht den Sockelbetrag.
  • Das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro wird während der Kernzeit von zwölf Monaten nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen oder Wohngeld angerechnet.
  • Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten wird zusätzlich zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Er errechnet sich aus der Hälfte der Different der höchstmöglichen Elterngelder für beide Kinder und wird zum fürs erste Kind gezahlten Elterngeld hinzuaddiert.
  • Teilzeitarbeit soll Elterngeld nicht ausschließen. Unklar ist noch, in welcher Höhe das Elterngeld gezahlt wird, wenn der Elternteil, der zu Hause bleibt, in Teilzeit (bis maximal 30 Stunden pro Woche) weiterarbeitet.
  • Alleinerziehende Mütter oder Väter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate lang, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.
  • Auf Wunsch können sich Familien das Elterngeld – bei gleichem Gesamtbudget – über zwei Jahre verteilt auszahlen lassen. Dann werden die halben Monatsbeträge gezahlt.
  • Das Elterngeld ist für die Einkommenssteuer relevant, denn es wird zum Einkommen hinzugerechnet und bestimmt die Höhe des Steuersatzes. Selbst wird es nicht versteuert und ist abgabenfrei.
  • Es gilt die Stichtagsregelung. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, gibt es das Elterngeld. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 zur Welt gekommen sind, gilt das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz.
  • Die geschützte Elternzeit bleibt wie bisher in einem zeitlichen Umfang von drei Jahren erhalten.
  • Kindergeld wird weiterhin zusätzlich bezahlt. Es beträgt für das erste bis dritte Kind jeweils 154 Euro und für jedes weitere Kind 179 Euro monatlich.

Ein Elterngeld-Experten verrät, dass man unter Umständen das Elterngeld sogar verdoppeln kann.

Eine Liste der Elterngeldstellen, wo die Leistung beantragt werden muss, findest du hier: Elterngeldstellen

Weitere Informationen zum Elterngeld, z.B. “Was erhalten Selbständige?” oder “Wie viel bekommen Eltern, die in Teilzeit weiterarbeiten?” findest du hier: KLICK

Hier gibt es auch Beispielrechnungen zum Elterngeld.

(Quelle: Bundesfamilienministerum)

Gianna

Über den Autor:

Ich "denke anders" bzw. stelle auch mal etwas in Frage - ich verbringe ein Leben voller Wunder!!  Mac-iPhone-Nerd-Freak-Lieb-Frech √

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