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Muttermilch unterstützt freies Atmen und eine größere Lunge
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Schwer vorstellbar – Besuchszwang Urteil

Verfasst von am 5. April 2008 – 15:22. Kein Kommentar

©pixelio.de/fws

Eine Tür haben die Verfassungsrichter offen gelassen: Im Normalfall, so ihr gefälltes Urteil, dürfen Eltern nicht zum Umgang mit getrennt lebenden Kindern gezwungen werden. In Ausnahmefällen sei dies möglich. Allerdings nur, wenn es dem Wohl des Kindes diene – denkbar sei das bei Jugendlichen.
Ein kluges Urteil. Ein Fall, in dem es einem jüngeren Kind besser gehen würde, weil es einen Erwachsenen treffen kann, der es partout nicht treffen will, ist schwer vorstellbar. Zu Recht verweist Karlsruhe auf die Gefahr, dass das Selbstwertgefühl von Sohn oder Tochter bei solchen Begegnungen Schaden nähme.
Natürlich sind jedem Kind Menschen zu wünschen, von denen es Liebe und Interesse an seiner ganz individuellen Person erfährt. Auch ist es wunderbar, wenn die leiblichen Eltern solche Menschen sind. Garantiert ist das aber nicht – auch nicht bei Vätern und Müttern, die ihre Kinder täglich sehen.
Der Junge im jetzt verhandelten Fall lebt mittlerweile in einem Heim. Es ist nicht auszuschließen, dass das besser für ihn ist.

Gianna

Über den Autor:

Ich "denke anders" bzw. stelle auch mal etwas in Frage - ich verbringe ein Leben voller Wunder!!  Mac-iPhone-Nerd-Freak-Lieb-Frech √

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